Jeder 100. Kassiervorgang an der Kasse bekommt auf seinen kompletten zuvor getätigten Einkauf 50 % Rabatt – ganz einfach, kein Schnickschnack.
Besuche unsere Filiale in Mainz oder Griesheim – innerhalb des Zeitraums vom 15. bis 27. Juni.
Fahrrad, E-Bike, Zubehör, Bekleidung – alles gilt. Such dir aus, was du möchtest und gehe zur Kasse zum bezahlen.
Wenn du der 100. Kassiervorgang an der Kasse bist, erhältst du 50% Rabatt auf deinen zuvor getätigten Einkauf.
Veranstalter der Verkaufsaktion ist die Fahrrad Franz GmbH, Industriestraße 18-20, 56218 Mülheim-Kärlich (nachfolgend „Veranstalter"). Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Dritten, insbesondere nicht zu Meta Platforms Ireland Ltd. (Facebook/Instagram) oder anderen Plattformbetreibern.
Klarstellung zum Begriff „Kunde"
Soweit in der Bewerbung der Aktion (insbesondere in Videos, Social-Media-Beiträgen, Anzeigen sowie auf der Landingpage zur Aktion) vereinfachend von „jedem 100. Kunden" oder vergleichbaren Formulierungen die Rede ist, dient dies ausschließlich der allgemeinverständlichen werblichen Darstellung. Maßgeblich für die Ermittlung des Gewinners im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist ausschließlich der jeweils 100. Kassiervorgang in der fortlaufenden, filialgetrennten Zählung gemäß § 5. Eine Gewinnberechtigung knüpft demnach nicht an die Person des Kunden, sondern an den Kassiervorgang an. Insbesondere kann ein einzelner Kunde innerhalb des Aktionszeitraums durch mehrere voneinander unabhängige Kassiervorgänge mehrfach in die Zählung einbezogen werden, ohne dass hieraus weitergehende Ansprüche entstehen, soweit nicht ein Verstoß gegen § 3 (insbesondere das Verbot der missbräuchlichen Aufteilung von Käufen) vorliegt.
Die Aktion läuft vom 15. Juni 2026 bis einschließlich 27. Juni 2026 während der regulären Öffnungszeiten des Ladengeschäfts in den Filialen Mainz und Griesheim. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit ohne Angabe von Gründen zu verändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden.
Das Gewinnspiel ist nach 20 Gewinnern je Filiale beendet. Die Zählung der Gewinner erfolgt entsprechend der filialgetrennten Zählung der Kassiervorgänge gemäß § 5 für jede Filiale (Mainz und Griesheim) separat. Sobald in einer Filiale 20 Gewinner ermittelt wurden, endet die Aktion für diese Filiale; in der jeweils anderen Filiale läuft die Aktion gegebenenfalls weiter, bis auch dort 20 Gewinner erreicht sind. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion anschließend nach seinem Ermessen zu verlängern oder beendet zu lassen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die:
Restzahlungen auf zuvor getätigte Käufe (z. B. die Begleichung der Restsumme nach einer Anzahlung) sind nicht gewinnberechtigt. Bei einer Restzahlung wird der ursprüngliche Kassenvorgang aufgerufen und die noch offene Summe beglichen; ein neuer, eigenständiger Kassiervorgang im Sinne dieser Bedingungen entsteht hierdurch nicht. Gewinnberechtigt ist ausschließlich ein einzelner, in einer Zahlung vollständig beglichener Kassiervorgang.
Die Angabe der Kontaktdaten obliegt ausschließlich dem Kunden selbst. Gibt der Kunde seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig an, so ist eine nachträgliche Kontaktaufnahme durch den Veranstalter nicht möglich; ein etwaiger Gewinnanspruch entsteht in diesem Fall nicht, auch wenn der betreffende Kassiervorgang in der fortlaufenden Zählung der jeweils 100. Vorgang gewesen sein sollte. Das Personal der Fahrrad Franz GmbH ist nicht verpflichtet, den Kunden auf die Möglichkeit oder Notwendigkeit der Angabe seiner Kontaktdaten hinzuweisen. Der Kunde kann sich nicht darauf berufen, dass ein entsprechender Hinweis durch das Personal unterblieben ist.
Nicht teilnahmeberechtigt sind ferner Leasingkunden sowie Finanzierungskunden, die den Kaufpreis ganz oder teilweise über ein Finanzierungsprodukt begleichen.
Es ist nicht gestattet, einen Kauf mehrerer Artikel oder Waren absichtlich auf mehrere einzelne Kassiervorgänge aufzuteilen, um die Gewinnchance zu erhöhen. Dies gilt auch dann, wenn die Aufteilung formal auf mehrere verschiedene Personen erfolgt, sofern diese Personen an derselben Wohnanschrift gemeldet sind oder anderweitig erkennbar in einem gemeinsamen Haushalt leben. Der Veranstalter behält sich vor, derartige Vorgänge als missbräuchlich zu werten, die betreffenden Personen von der Teilnahme auszuschließen und einen bereits gewährten Gewinn nachträglich zu entziehen sowie bereits ausgezahlte Rabattbeträge zurückzufordern.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
Ein vom Gewinn ausgeschlossener Kassiervorgang (insbesondere eine Stornierung, Reklamation, ein Umtauschvorgang, ein Leasing- oder Finanzierungskauf, eine Restzahlung oder ein Vorgang ohne vollständige Angabe der Kontaktdaten) wird gleichwohl in der fortlaufenden Zählung berücksichtigt und kann daher den 100. Kassiervorgang im Sinne dieser Bedingungen darstellen. Ist der 100. Kassiervorgang ein vom Gewinn ausgeschlossener Vorgang, so entsteht in diesem Fall kein Gewinnanspruch. Der jeweils nachfolgende Kassiervorgang (z. B. der 101. Vorgang) rückt nicht an dessen Stelle und wird nicht zum gewinnauslösenden Vorgang. Vielmehr ist mit dem ausgeschlossenen 100. Vorgang eine der insgesamt 20 möglichen Gewinnchancen der Aktion verbraucht; der betreffende Vorgang stellt im Sinne dieser Aktion praktisch eine „Niete" dar. Die Zählung wird sodann regulär fortgeführt, bis der nächste 100. Vorgang (also der 200., 300. usw.) erreicht ist.
Der Veranstalter behält sich vor, Personen bei begründetem Verdacht auf Missbrauch von der Teilnahme auszuschließen und bereits gewährte Gewinne zurückzufordern.
Die Zählung der Kassiervorgänge beginnt am 15. Juni 2026 mit Beginn der jeweiligen Ladenöffnungszeiten und erfolgt fortlaufend über den gesamten Aktionszeitraum. Die Zählung erfolgt für jede Filiale getrennt; es findet keine filialübergreifende Gesamtzählung statt. Eine tägliche Rücksetzung der Zählung findet nicht statt; zu Beginn eines neuen Öffnungstages wird die Zählung an der zuletzt erreichten Position der jeweiligen Filiale fortgeführt und nicht bei null begonnen.
Als Kassiervorgang im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt ausschließlich jeder an einer Kasse der jeweiligen Filiale durchgeführte Geschäftsvorgang, der einen eigenständigen Kassenbon erzeugt. Hierzu zählen insbesondere Käufe (einschließlich des Erwerbs von Geschenkgutscheinen), Stornierungen, Reklamationen, Umtauschvorgänge sowie Zahlungen im Zusammenhang mit Reparaturen, sofern diese als eigenständiger Vorgang an der Kasse erfasst werden. Sämtliche dieser Vorgänge werden bei der fortlaufenden Zählung berücksichtigt, auch wenn sie nach den Regelungen dieser Teilnahmebedingungen nicht gewinnberechtigt sind.
Vorgänge, die nicht als eigenständiger Kassiervorgang an der Kasse erfasst werden, gelten nicht als Kassiervorgang im Sinne dieser Bedingungen und werden in der fortlaufenden Zählung nicht berücksichtigt. Hierzu zählen insbesondere Werkstattrechnungen, Leasingrechnungen sowie sonstige Rechnungs- und Zahlungsvorgänge, die über das Warenwirtschaftssystem der Fahrrad Franz GmbH abgewickelt werden. Solche Vorgänge werden an der Kasse lediglich aufgerufen, um die offene Zahlung zu begleichen; ein eigenständiger Kassenbon wird hierbei nicht erzeugt. Aus diesem Grund sind diese Vorgänge nicht gewinnberechtigt. Entsprechendes gilt beispielsweise für Reservierungen, die durch den Kundenservice unmittelbar im Warenwirtschaftssystem und nicht an der Kasse erfasst werden.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen Gewinn aus dem Umstand, dass er nicht wusste, dass sein Vorgang nicht an der Kasse, sondern im Warenwirtschaftssystem erfasst wird, oder dass ihn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrrad Franz GmbH hierüber nicht informiert haben. Der Veranstalter entscheidet allein und nach eigenem Ermessen, ob ein Vorgang an der Kasse oder im Warenwirtschaftssystem erfasst wird; eine Auskunftspflicht gegenüber dem Kunden hierüber besteht nicht.
Restzahlungen auf bereits zuvor eröffnete Kassiervorgänge stellen ebenfalls keinen eigenständigen Kassiervorgang dar und werden in der fortlaufenden Zählung nicht gesondert berücksichtigt.
Als Gewinner im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt derjenige Kunde, dessen Kassiervorgang in der jeweiligen Filiale in der fortlaufenden Zählung dem jeweils 100. Vorgang entspricht. Voraussetzung für die Gewinnberechtigung ist, dass die Kaufsumme zum Zeitpunkt des Kassiervorgangs zu 100 % beglichen wurde und der Kunde seine vollständigen Kontaktdaten gemäß § 3 angegeben hat.
Ist der 100. Kassiervorgang ein nach diesen Bedingungen vom Gewinn ausgeschlossener Vorgang (insbesondere eine Stornierung, eine Reklamation, ein Umtauschvorgang, ein Leasing- oder Finanzierungskauf, eine Restzahlung oder ein Vorgang ohne vollständige Angabe der Kontaktdaten), so entsteht kein Gewinnanspruch. Eine Verschiebung des Gewinnanspruchs auf den nächsten regulären Kassiervorgang (z. B. den 101. Vorgang) findet ausdrücklich nicht statt. Die betreffende Gewinnchance ist in diesem Fall verbraucht; die Zählung wird regulär bis zum nächsten 100. Vorgang fortgeführt.
Maßgeblich für die Ermittlung des 100. Kassiervorgangs ist ausschließlich eine nachträgliche Auswertung der Kassiervorgänge der jeweiligen Filiale durch den Veranstalter. Die Vorgänge werden hierzu nach Uhrzeit ihres Abschlusses sortiert; gewinnauslösend ist sodann der jeweils 100. Vorgang in dieser zeitlichen Reihenfolge. Da in jeder Filiale mehrere Kassen mit unterschiedlichen Nummerierungen im Einsatz sind, ist die auf dem Kassenbon ausgewiesene Bonnummer für die Gewinnermittlung nicht maßgeblich. Die Zählung wird dem Kunden an der Kasse nicht angezeigt. Die Mitteilung des Gewinnstatus erfolgt nachträglich durch den Veranstalter; in Ausnahmefällen kann sie bereits unmittelbar an der Kasse erfolgen.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Auskunft über den aktuellen Stand der Zählung, insbesondere nicht darüber, der wievielte Kassiervorgang aktuell erreicht ist oder wann der nächste 100. Kassiervorgang voraussichtlich erfolgt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrrad Franz GmbH sind weder berechtigt noch verpflichtet, hierüber Auskunft zu erteilen. Etwaige durch das Personal dennoch erteilte Aussagen zum aktuellen Zählstand sind unverbindlich und begründen keinerlei Ansprüche des Kunden.
Handelt es sich bei dem 100. Kassiervorgang um eine Stornierung, so wird dem betreffenden Kunden die von ihm bereits gezahlte Summe in voller Höhe erstattet. Ein weitergehender Anspruch auf den 50%-Rabatt entsteht hierdurch nicht. Der Kunde ist insbesondere weder berechtigt, im Anschluss an die Stornierung einen neuen Kauf zu tätigen, um auf diesen den 50%-Rabatt in Anspruch zu nehmen, da ein solcher Kauf einen neuen, eigenständigen Kassiervorgang darstellen würde, noch ist er berechtigt, von der Stornierung zurückzutreten, um den ursprünglichen Einkauf nachträglich mit 50%-Rabatt zu erwerben, da die Stornierung selbst den gewinnauslösenden 100. Kassiervorgang darstellt. Entsprechendes gilt sinngemäß, wenn es sich bei dem 100. Kassiervorgang um eine Reklamation oder einen Umtauschvorgang ohne Zuzahlung handelt: Ein Anspruch auf den 50%-Rabatt entsteht in diesen Fällen nicht.
Dem Veranstalter steht es frei, den Rabatt nicht unmittelbar an der Kasse zu gewähren, sondern stattdessen im Wege einer Banküberweisung an den Gewinner auszuzahlen. Erfolgt die Mitteilung des Gewinnstatus nachträglich, hat sich der Gewinner innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung beim Veranstalter zu melden und seine Identität sowie die für die Auszahlung erforderlichen Bankverbindungsdaten nachzuweisen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder kein Nachweis, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos.
Der Gewinn besteht in einem Nachlass von 50 % auf den Gesamtkaufpreis des jeweiligen Einkaufs. Der Rabatt wird nach Wahl des Veranstalters entweder unmittelbar an der Kasse vom Rechnungsbetrag abgezogen und zurückgezahlt oder dem Gewinner nachträglich im Wege einer Banküberweisung erstattet. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Form der Gewinngewährung besteht nicht.
Der Rabatt von 50 % bezieht sich ausschließlich auf den im gewinnauslösenden Kassiervorgang getätigten und vollständig bezahlten Einkauf. Eine nachträgliche Erweiterung des Einkaufs um zusätzliche Artikel zum Zwecke der Inanspruchnahme des Rabatts auf diese weiteren Artikel ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist eine Übertragung des Gewinns auf Dritte, nachdem der Gewinnstatus festgestellt wurde.
Der Gewinn ist nicht übertragbar und nicht auf andere Einkäufe anrechenbar.
Eine Kombination mit anderen Rabatten, Gutscheinen oder Sonderaktionen ist ausgeschlossen, sofern der Veranstalter nichts anderes schriftlich bestätigt.
Gibt der Gewinner Artikel des gewinnauslösenden Einkaufs nachträglich ganz oder teilweise zurück (z. B. im Wege des Umtauschs, der Reklamation oder einer kulanzweisen Rücknahme), so wird der gewährte Rabatt anteilig im Verhältnis des Werts der zurückgegebenen Artikel zum ursprünglichen Gesamtkaufpreis zurückgefordert. Wurde der Rabatt bereits per Banküberweisung ausgezahlt, ist der entsprechende anteilige Betrag vom Gewinner an den Veranstalter zurückzuzahlen; wurde der Rabatt unmittelbar an der Kasse gewährt, erfolgt die Verrechnung mit dem Erstattungsbetrag der Rückgabe.
Im Falle einer Stornierung als gewinnauslösender 100. Kassiervorgang gilt abweichend die Regelung in § 5.
Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen des Kassensystems oder sonstige technische Fehler, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und die zu einer fehlerhaften Zählung der Kassiervorgänge oder zu einer verzögerten oder unterbliebenen Ermittlung des Gewinners führen. Lässt sich der 100. Kassiervorgang aus technischen Gründen nicht eindeutig ermitteln, besteht kein Anspruch des Kunden auf den Gewinn.
Der Veranstalter behält sich vor, eine nachweislich fehlerhafte Zählung nachträglich zu korrigieren. Ansprüche, die auf einer fehlerhaften Anzeige oder Mitteilung des Gewinnstatus beruhen, sind ausgeschlossen, sofern den Veranstalter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
Im Rahmen der Aktion werden ausschließlich diejenigen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet, die für die Abwicklung des Kaufs sowie für die Auszahlung eines etwaigen Gewinns erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere die im Zuge des Kassiervorgangs anfallenden Daten sowie – im Falle einer Gewinnauszahlung per Banküberweisung – die hierfür notwendigen Kontaktdaten und Bankverbindungsdaten des Gewinners.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Teilnahme- bzw. Kaufvertrags) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, erforderlich ist.
Die erhobenen Daten werden ausschließlich für die Dauer der Durchführung der Aktion sowie zur Abwicklung etwaiger Gewinnansprüche gespeichert. Darüber hinaus erfolgt eine Speicherung nur insoweit, als dies aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (insbesondere nach § 257 HGB und § 147 AO) erforderlich ist; nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Durchführung der Aktion oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung der Fahrrad Franz GmbH, in der auch die Rechte der betroffenen Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde) näher erläutert sind.
Externe Datenschutzbeauftragte:
Vera Barcik
Zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Rechtsanwältin
Auenstraße 3, 01097 Dresden
E-Mail: kontakt@barcik.biz
Telefon: +49 (0) 351-810 804 64
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
Fahrrad-Franz GmbH
Industriestraße 18-20
56218 Mülheim-Kärlich
Telefon: 0261 1336860
E-Mail: info.mk@fahrrad-xxl.de
Vertreten durch die Geschäftsführer:
Ralf Schäfer, Marco Schäfer
Handelsregister:
Amtsgericht Koblenz · HRB 15239
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE 180153477
Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.